Teilnahme / Kosten / Bankverbindung

Wer darf teilnehmen:

Alle Studierenden der Heinrich-Heine-Universität, der HSD Düsseldorf, der Robert-Schumann-Musikhochschule und der Kunstakademie Düsseldorf, sowie die Bediensteten der vier Hochschulen und des Studierendenwerks Düsseldorf, sowie alle Anderen, die bei uns Sport treiben wollen.

Unfallversicherung:

Studierende der vier staatlichen Düsseldorfer Hochschulen (HHU, HSD, RSH und KAD) sind über die Sporthilfe NRW e.V.  unfallversichert. Alle anderen Teilnehmenden/ Gäste müssen sich für die Teilnahme am Hochschulsport privat unfallversichern.

Die Kosten:

Bis auf einige Ausnahmen (z.B. Reiten, Segeln, Tennis, Kraftraum…) sind die Veranstaltungen für alle Studierenden der HHU, der HSD, der RSH und Kunstakademie Düsseldorf kostenlos. Für Bedienstete, Studierende anderer Hochschulen und Externe ist zusätzlich zu bestehenden Gebührenregelungen für bestimmte Angebote die Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf maßgeblich.

Generelle Teilnahmeberechtigung am Hochschulsport:

Erste Gruppe: Studierende der HSD, der HHU, der RSH und der Kunstakademie (gilt nicht für Gast- und Zweithörer:innen) können ohne zusätzlichen Beitrag am Hochschulsport teilnehmen, der Teilnahmebetrag ist im Semesterbeitrag enthalten. Bitte immer den aktuellen Studierendenausweis beim Hochschulsport dabei haben und auf Verlangen vorzeigen.

Zweite Gruppe: alle anderen Sportbegeisterten 
müssen einen Beitrag bezahlen, um am Düsseldorfer Hochschulsport teilnehmen zu können. Wieviel, richtet sich nach der Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf.
Bitte beachten, dass Schüler:innen und Azubis unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigen! Die externen Sportbegeisterten können nicht an allen Kursen des Hochschulsport Programms teilnehmen, der Kraftraum ist für diese Gruppe ebenfalls nicht nutzbar. Für alle anmeldepflichtigen Kurse gilt “first come first served”.

Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf e.V. 
Je nach Status ergibt sich folgende Gebühr:

Erhöhung der Gebühren ab dem WS 2023/24:
(Ausstellung der Berechtigungskarten ab 18.09.2023)

Allgemeine Hochschulsportberechtigung für zwei Semester:
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 60,00 € →80,00 €
Gasthörer:innen: 60,00 € →80,00 €
Externe Sportbegeisterte: 120,00 € →160,00 €
Externe Studierende, Azubis, Schüler:innen, Zweithörer:innen: 30,00 € (keine Erhöhung)

Beiträge Nutzung Kraftraum pro Semester:
Studierende der Mitgliedshochschulen: 35,00 € →40,00 €
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 50,00 € →60,00 €
Zur Anmeldung bitte ein Passfoto mitbringen!

Beiträge Saisonkarte Tennis (Tennissaison 2024):
Studierende der Mitgliedshochschulen: 80,00 € →85,00 €
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 100,00 € →110,00 €
Externe Tennisspielende: 150,00 € →165,00 €

Diese Gebühr bezieht sich auf 2 Semester, jeweils das aktuell laufende und das nachfolgende Semester und kann nicht rückerstattet werden. Wir akzeptieren die Überweisung für den neuen Ausweis für das Sommersemester ab Mitte März und für das Wintersemester ab Mitte September (immer das offizielle Datum des jeweiligen Semesters beachten!).
DER KRAFTRAUM IST IN DIESER GEBÜHR NICHT ENTHALTEN UND KANN AUCH NUR VON STUDIERENDEN DER VIER STAATLICHEN DÜSSELDORFER HOCHSCHULEN GENUTZT WERDEN!

Die Gebühr kann bei uns im Büro bar bezahlt oder auf folgendes Konto überwiesen werden:

Empfänger: Hochschulsport Düsseldorf e.V.
IBAN: DE50 3005 0110 1005 4811 38
BIC: DUSSDEDDXXX – Stadtsparkasse Düsseldorf
Verwendungszweck: Beitrag Hochschulsport und Nachname, Vorname

Auf dieses Konto NUR die Gebühr für die Hochschulsportberechtigung überweisen!

Bitte KEINE Segel-Kursgebühren auf das Konto überweisen! Segeln schau hier

Mit dem Kontoauszug oder bar kann der Berechtigungsausweis bei uns während unserer Sprechzeiten an der HHU oder der HSD abgeholt werden.
Wer uns die Kopie des Kontoauszuges und des entsprechenden Statusnachweises mit einem frankierten Rückumschlag zuschickt, erhält den Ausweis auf dem Postweg. Leider ist die Post innerhalb der Uni recht lang unterwegs, daher kann es durchaus 2 Wochen dauern bis der Ausweis ankommt. Bis dahin gilt der Überweisungsbeleg als Ausweis.